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EXIST - FORSCHUNGSTRANSFER

 

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

Der EXIST-Forschungstransfer richtet sich vor allem an Forscherteams mit einem realisierbaren, marktfähigen Produkt. Die Förderung teilt sich in zwei Phasen: 

  1. Phase: Prototypenbau bzw. Entwicklung eines marktreifen Produkts
  2. Phase: Betriebswirtschaftliche Ausgestaltung des Vorhabens

In der 1. Phase werden Personalausgaben/-kosten für max. vier Personalstellen sowie Sachausgaben/-kosten  gefördert. In der 2. Phase wird das Vorhaben zudem mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

  • Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
  • Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei WissenschaftlerInnen und technische AssistentInnen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
  • Über den EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben finanziert werden.
  • Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden.
  • Der Förderzeitraum beträgt normalerweise 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden

Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase I.

  • Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden. Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.
  • Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten
  • Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen
  • die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung
  • Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000€, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden
  • Die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I sollen ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sein. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen GründerInnen befinden
  • In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
  • Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Das Wichtigste zum EXIST-Forschungstransfer

Informationsfilm

Das Programm in Kürze: Animationsfilm über EXIST-Forschungstransfer.

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FAQ Forschungstransfer

Antworten auf die häufigsten Fragen zum EXIST-Forschungstransfer.

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Informationen Förderantrag

Wichtige Informationen zur Antragsstellung.