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SCHUTZRECHTBERATUNG & -ANMELDUNG

 

Es ist der Anspruch des IP-Managements die Erfinder persönlich kennenzulernen und die Erfindung zu verstehen. Dafür werden im Kontext einer Erfindungsmeldung Erfindergespräche vor Ort geführt.

Sobald die Erfindungsmeldung eingegangen ist und das persönliche Gespräch stattgefunden hat, wird in Zusammenarbeit mit einer Patentverwertungsagentur eine detaillierte Analyse der Patentierbarkeit durchgeführt. Bei positivem Ergebnis nimmt der Arbeitgeber i.d.R. die Erfindung nach §6 Arbeitnehmererfindergesetz in Anspruch und meldet sie zu einem Patent an. Die Erstellung der Patentschrift und die Patentanmeldung wird durch einen Patentanwalt durchgeführt, der in enger Abstimmung zu dem Erfinder steht.

In dem Anmeldeprozess steht das IP-Management als Koordinator des gesamten Prozesses stets beratend und unterstützend zur Seite. Neben Patentanmeldungen erfolgen Beratungen zu allen anderen Schutzrechten wie Marken und Designs, innovativen Ideen, die nicht einer direkten Schutzrechtssicherung zugänglich sind, sowie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Lizenzverträgen. Die Gespräche finden in vertraulicher Atmosphäre statt. Darüber hinaus wird einmal wöchentlich eine Erfindersprechstunde angeboten.