Zum Hauptinhalt springen

 

SCHUTZRECHTE UND ERFINDUNGEN

 

Zu Schutzrechten zählen Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und das Urheberrecht. Sie alle schützen das geistige Eigentum und bilden für Wissenschaft und Hochschulen eine zunehmend wichtige Rolle. Mehr als 80 Prozent des weltweiten technischen Wissens sind in Patenten niedergeschrieben. Damit sind sie ein bedeutender wissenschaftlicher Beitrag zum Stand der Technik, an dem Hochschulen maßgeblich mitwirken. Dass die Thematik auch für nicht-technische Disziplinen relevant ist, zeigt die zunehmende Anzahl an Anmeldungen von Designs und Marken.

Universität Osnabrück und Hochschule Osnabrück schätzen das von ihren Wissenschaftlern und Mitarbeitern generierte geistige Eigentum als wertvolles Gut und als wertvollen Beitrag zur Wissenschaft. Sein nachhaltiger Schutz und seine bestmögliche Verwertung in Kombination mit einer professionellen Beratung ist daher ein zentrales Anliegen.

Auch jene Ideen, die sich nicht direkt in ein Schutzrecht überführen lassen, werden im Kontext einer Beratung bestmöglich einer Weiterentwicklung und Vermarktung zugeführt. Dies alles geschieht in engem Austausch und Abstimmung zwischen Wissenschaftlern und IP-Management sowie in einer Atmosphäre der absoluten Vertraulichkeit.

Um das erfinderische Potential der Forschungsergebnisse identifizieren und noch besser erkennen, bewerten und schützen zu können, steht Ihnen das IP-Management mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite.

Zwei Mitarbeiter im Labor, eine Mitarbeiterin sitzend an einem Laborgerät, ein Mitarbeiter über die Schulter blickend

Erfindungsmeldung

Grundsätzlich gilt, dass jede Erfindung, welche ein Mitarbeiter der Osnabrücker Hochschulen in dienstlicher Eigenschaft macht, eine sogenannte Diensterfindung ist.

Kolleginnen und Kollegen werden am Laptop beraten

Schutzrechtsanmeldung und -beratung

 Es ist der Anspruch des IP-Managements die Erfinder persönlich kennenzulernen und die Erfindung zu verstehen.

Ein Labormitarbeiter betrachtet auf einem Bildschirm eine technische Simulation

Patentverwertung und Technologiebeschreibungen

Es ist das Ziel, die Ergebnisse aus Schutzrechten im Sinne des Wissens- und Technologietransfers einer Verwertung zuzuführen und einen technologischen Mehrwert für die Wirtschaft und Gesellschaft zu erzeugen.

FAQs

Erfindungsmeldung und Patentanmeldung

Erfindungen sollten grundsätzlich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Für Hochschulen gibt es allerdings Ausnahmen. Aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre muss eine Erfindung nach §42 (2) ArbnErfG von einem Beschäftigten einer Hochschule in Anlehnung an die negative Publikationsfreiheit nicht gemeldet werden. Wenn allerdings eine Veröffentlichung geplant ist, dann sollte mindestens 2 Monate vor geplanter Veröffentlichung eine Meldung erfolgen. Dies gilt nach §5 ArbnErfG für Diensterfindungen, also solche, die im dienstlichen Kontext entstanden sind, aber auch für sogenannte freie Erfindungen, für die eine Mitteilungspflicht nach §18 ArbnErfG besteht.

Wenn Ihr Arbeitgeber sich dazu entscheidet, Ihre Erfindung in Anspruch zu nehmen, bleiben sie zwar Erfinder, eigentumsrechtlicher Inhaber ist dann jedoch die Universität/Hochschule. Unabhängig davon werden Sie als Erfinder immer auf der Patentschrift genannt. Die Inanspruchnahme hat den Vorteil, dass Sie selbst nicht die Kosten für die Patentschrift sowie die Amtsgebühren tragen müssen und an einer etwaigen Verwertung zu 30% beteiligt sind.

Die Frage ist auf den ersten Blick berechtigt, da nicht sofort ersichtlich ist, warum eine persönlich gemachte Erfindung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden kann. Allerdings wird auf den zweiten Blick der Zusammenhang deutlicher. Hintergrund dieses Passus im §6 Arbeitnehmererfindergesetz ist, dass eine Erfindung auf dem Dienstgebiet des Erfinders primär deswegen zustande kommen konnte, da die Forschungsinfrastruktur und Möglichkeit zu Lehre und Forschung auf diesem Gebiet seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt wurden. Damit ist ein Rahmen entstanden, der die Erfindung in diesem Gebiet ermöglicht hat.

Wir haben keinerlei qualitative Messlatte für die Inhalte einer Erfindungsmeldung. Mitunter sind es einfache, aber geniale Erfindungen, die die größte Reichweite haben. Also freuen wir uns über jeglichen Erfindergeist. Da die Einreichung zu einer Erfindung wenig Zeit in Anspruch nimmt und zugleich kostenlos ist, macht es Sinn, eine Erfindung immer einzureichen und das persönliche Gespräch zu suchen.

Wir haben einen 5-seitigen Quick-Check-Bogen zur Erfindungsmeldung herausgegeben. Der Name ist Programm, denn der Bogen, der als Erfindungsmeldung eingereicht werden soll, umfasst ca. 15 Minuten Bearbeitungszeit. Er steht als Download auf der Patentseite des TIM zur Verfügung. Der Quick-Check-Bogen gibt Ihnen zudem Hinweise, welche Punkte die Erfindungsbeschreibung beinhalten sollte. Sie können selbstverständlich auch ein bestehendes Abstract zu der Erfindung einreichen und dieses als Erfindungsbeschreibung deklarieren. Sobald Sie die Erfindungsmeldung getätigt haben, übernehmen wir den kompletten Prozess der Analyse, der Korrespondenz mit Ämtern, Agenturen und Patentanwälten, die Anmeldung zum Schutzrecht als auch die Vermarktung und Überwachung der Aufrechterhaltung des betreffenden Schutzrechts. Ihre Expertise kommt wieder ins Spiel, wenn der Patentanwalt Ihre Idee in eine Patentschrift überführt. Hier geht es darum, mit Ihnen abzuklären, ob Ihre Idee richtig verstanden wurde und die Ansprüche in der Patentschrift richtig ausgewählt wurden. Im Laufe des Anmeldeprozesses wird es hin und wieder erforderlich sein, Stellung zu Prüfbescheiden o.Ä. zu nehmen. Insgesamt ist der bürokratische Aufwand für Sie minimal.

Um eine Erfindung zu einem Patent anzumelden, muss sie nur so lange geheim gehalten werden, bis sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wurde. Die Anmeldung bzw. der Antrag zur Erteilung eines Patents kann in wenigen Wochen nach Erfindungsmeldung erfolgen. Sollten Publikationen, z.B. im Rahmen von Promotionen oder Abschlussarbeiten dringlich sein, bieten wir eine beschleunigte Bearbeitung des Analyse- und Anmeldeprozesses an. Sobald die Anmeldung ein Prioritätsdatum vom DPMA erlangt hat, sind Sie frei, die Ergebnisse Ihrer Erfindung zu publizieren. Vor diesem Tag müssen jedoch alle Publikationen als auch der Öffentlichkeit zugängliche Vorträge und Ausstellungen aus Gründen der Neuheitsschädlichkeit unterlassen werden. Wir bieten Ihnen zudem an, Forschungsprozesse frühzeitig auf Erfindungspotential zu prüfen, um schutzrechtliche Sicherung und Publikation in Einklang zu bringen.

Wir tauschen uns von Anfang an mit Ihnen aus und halten Sie kontinuierlich über den Prozess informiert. Sobald Sie eine Erfindungsmeldung einreichen, kontaktieren wir Sie für ein Erfindergespräch. In diesem Gespräch erläutern wir das weitere Vorgehen. Zugleich ist es für uns wichtig, die Erfindung zu verstehen und ihre Potentiale gemeinsam mit Ihnen auszuloten. Während des gesamten Prozesses besteht für Sie als Erfinder vollständige Transparenz und die Möglichkeit, Ihre persönlichen Gestaltungswünsche für die Patentschrift einzubringen.

Dies ist nicht der Fall, da die Studierenden freie Erfinder sind. Die gesetzliche Pflicht, eine Erfindung zu melden, obliegt nur jenen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität/Hochschule stehen (§1 ArbnErfG). Dennoch gibt es auch für Studierende die Möglichkeit, ihrer jeweiligen Hochschule eine Erfindung anzubieten. Bei positiver Patentierungseinschätzung seitens des IP-Managements kann diese im Rahmen eines Übertragungsvertrags auf die jeweilige Hochschule übertragen werden.

Software ist in der Tat schwerer zu patentieren als andere Erfindungen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, über die Verbindung der Software zu einem technischen Artefakt oder der Lösung zu einer technischen Aufgabe, eine Patentierung zu erreichen. Software kann als reiner Algorithmus ohne Technikbezug nicht patentiert werden.

In der Tat sind wir als Transfer- und IP-Manager nicht in der Lage, alle potentiellen Fachrichtungen, aus denen Erfindungen kommen können, inhaltlich so zu analysieren, dass wir eine Patentschrift anfertigen. Hierzu tauschen wir uns eng mit unseren Patentverwertungsagenturen und Patentanwälten aus, die für jede Fachrichtung entsprechende Experten aufweisen. Wir fungieren allerdings als Clearing-Stelle, bieten einen One-Face to the Customer-Service, übernehmen den Check auf Vollständigkeit der Erfindung und führen eine Grobprüfung der selbigen durch. Dadurch bieten wir höchste Qualitätsstandards und Professionalität für den gesamten Prozessablauf.

Patentanwälte sind i.d.R. Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit einer mindestens dreijährigen Zusatzausbildung zum Patentanwalt. Ihre Erfindung ist für die Erstellung einer Patentschrift und die Anmeldung derselbigen bestens bei einem Patentanwalt aufgehoben. Wir beauftragen Patentanwälte, die sich mit der Thematik Ihrer Erfindung auskennen und sozusagen vom Fach sind.

Eine Patentanmeldung unterstreicht hervorragend Ihre wissenschaftliche Tätigkeit. Ein erteiltes Patent ist darüber hinaus mit einer großen wissenschaftlichen Reputation für den Erfinder und die anmeldende Hochschule verbunden. Sie haben damit neuen Stand der Technik geschaffen, der weltweit Gültigkeit hat. Zudem können Erfindungsmeldungen und angemeldete Schutzrechte forschungsstrategisch im Rahmen der Förderantragsstellung eingesetzt werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine Umsatzbeteiligung aus etwaigen Vermarktungen.

Wir sind für alle Schutzrechte zuständig. Neben Patenten melden wir auch Gebrauchsmuster, Designs und Marken an. Ebenso besprechen wir mit Ihnen, wie  Ideen, die nicht zu einem Schutzrecht gereichen, verwertet werden können und geben Beratung zum Umgang mit Urheberrecht.

Verwertung, Kosten und Einnahmen

Es entstehen für Sie keine Kosten, wenn sich Ihr Arbeitgeber dazu entscheidet, die Erfindung in Anspruch zu nehmen. In dem Fall trägt Ihr Arbeitgeber alle Kosten für Analyse, Anmeldung, Vermarktung und Aufrechterhaltungsgebühren. Wenn Ihnen die Erfindung nach Prüfung freigegeben wurde, obliegt es Ihnen als Privatperson eine Schutzrechtsanmeldung auf eigene Kosten anzumelden.

Eine gute Erfindung ist es Wert, angemeldet zu werden. Diesen Standpunkt vertreten Universität und Hochschule Osnabrück und natürlich auch das IP-Management der beiden Hochschulen. Schutzrechte im Allgemeinen und Patente im Besonderen spiegeln die Forschungsqualität einer Hochschule wider und tragen der wissenschaftlich-erfinderischen Tätigkeit des Erfinders Rechnung. Grob betrachtet kostet eine Deutsche Patentanmeldung zwischen fünf- und siebentausend Euro brutto. Ca. 30-40 % der entstandenen Kosten werden durch WIPANO-Fördergelder des Bundes gedeckt.

Sie erhalten gemäß §42 (4) ArbnErfG 30% aller Einnahmen, die aus der Vermarktung Ihrer Erfindung entstehen. Der Anteil ist höher, als in jeder anderen Branche.  Darüber hinaus werden Sie als Erfinderin/Erfinder in der Patentschrift genannt, da Sie das Erfinderpersönlichkeitsrecht besitzen. Neben einer Partizipation an ca. einem Drittel aller etwaigen Einnahmen entfallen keinerlei Kosten auf Sie. Zudem tragen Sie nicht das Kostenrisiko einer Nicht-Erteilung oder etwaiger Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren.

Wir lagern keine Patente als Defensiv-Patente in der Schublade, da wir nicht mit Industrieunternehmen im Wettbewerb stehen. Wir sind seitens der Hochschulen bzw. des Transfers stets an einer Umsetzung von Wissen und wissenschaftlichem Know-How in die Praxis interessiert. Dies beinhaltet, dass wir jedes angemeldete Schutzrecht der Wirtschaft und damit der Gesellschaft anbieten.

Wir beabsichtigen in jedem Fall eine Vermarktung. Ein Verkauf kann eine Option sein, wir bevorzugen allerdings die Lizensierung. Damit behalten wir das Schutzrecht in unserer Hand und partizipieren an den Einnahmen des Lizenzpartners.

KONTAKT

Dr. Christian Newton

Dipl.-Geogr., Patentingenieur

Tel.: +49(0)541/969-2057

E-Mail