Zum Hauptinhalt springen

20 Jahre IuK-Netzwerk

Einladung zum Jubiläums- Sommerfest

Der Sommer ist zum Netzwerken da. Das gilt beim iuk Unternehmensnetzwerk seit 20 Jahren.

Schon kurz nach der Gründung fand das erste Sommerfest im Museum Industriekultur statt und war damit der Auftakt einer langen Reihe von Events in immer wieder überraschend ungewöhnlichen Locations. Und jedes Mal war auch das Thema des jeweiligen Gastvortrags innovativ und wegweisend im Bereich der Informations- und Kommunikationsbranche. So wurde bereits 2007 „Second Life“ als Geschäftsmodell vorgestellt, 2011 Digitale Währung als paralleles Zahlungssystem prognostiziert und 2019 Künstliche Intelligenz als Chancenträger für den Mittelstand angekündigt. Im diesjährigen Impulsvortrag wird die These aufgestellt, dass Unternehmen heute mit Minecraft und Fortnite leichter Fach- und Führungskräfte gewinnen können als mit Gleitzeit und Obstkorb. Damit reiht er sich nahtlos in die Reihe innovativer Vortragsthemen ein. Und mit dem Rittergut Osthoff gibt es auch diesmal wieder einen einzigartigen Veranstaltungsort. Wir wünschen bestes Jubiläumsnetzwerken!

Programm
17:30 Uhr Ankunft
18:00 Uhr Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden René von der Haar und Cynthia Steenken, Leitung Geschäftsstelle
18:15 Uhr Rückblick: spannende Einblicke von Gründungsmitgliedern über die Anfänge des Netzwerks
18:45 Uhr Film 20 Jahre iuk-Unternehmensnetzwerk
19:00 Uhr Marvin Rohmann, maze GmbH: Gamefication in Unternehmen „Next Level Recruiting: Wie Gaming die Mitarbeitergewinnung revolutioniert“
19:30 Uhr Grußwort von Peter Vahrenkamp, WIGOS (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrück)
Buffet und Networking: Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung

Anmeldung bis zum 15.09.2023 direkt unter www.iukos.de/sommerfest-2023/.

Sie erhalten von IuK eine Bestätigungs-Mail. Die Veranstaltung ist für Mitglieder des iuk Unternehmensnetzwerkes Osnabrück e.V. kostenlos. Für weitere Teilnehmer erlauben sich das IuK-Netwerkt, einen Kostenbeitrag in Höhe von 35 € pro Person zzgl. ges. USt. zu berechnen. Falls die Einladung durch einen der IuK-Sponsoren ausgesprochen wird, übernimmt dieses die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils nach § 37b EStG.